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	<title>AWM Blog für Erotik Webmaster &#187; Inkassodienst</title>
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	<description>Tipps zum Geldverdienen für Erotik Webmaster, Tools, Tipps, News, Meeting, Content</description>
	<pubDate>Wed, 16 May 2012 18:44:24 +0000</pubDate>
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		<title>Informationen rund um das Thema Verzug</title>
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		<pubDate>Wed, 28 Jul 2010 09:58:59 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Anne Osterwald</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Inkasso]]></category>

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		<category><![CDATA[Verzug]]></category>

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		<description><![CDATA[Besch&#228;ftigen sich Firmen oder die Buchhaltung mit dem Bereich Inkasso und dem des Forderungsmanagements, wirft das Thema Verzug h&#228;ufig viele Fragen auf. Der Verzug ist sowohl f&#252;r Gl&#228;ubiger, Schuldner als auch f&#252;r das t&#228;tige Inkassounternehmen wie der Allgemeiner Debitoren- und Inkassodienst GmbH ein wichtiges Thema. Rechtsfolgen, Verzugszinsen  und Eintritt des Verzuges sind nur einige Fragen, die oftmals im Raum stehen.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img class="alignnone size-full wp-image-611" src="http://www.awm24.de/blog/wp-content/uploads/adi_logo_72dpi1.jpg" alt="Inkasso, Forderungsmanagement, Inkassounternehmen" width="252" height="55" />Besch&#228;ftigen sich Firmen oder Buchhaltungen mit dem Bereich Inkasso und dem des Forderungsmanagements, wirft das Thema Verzug h&#228;ufig viele Fragen auf. Der <strong>Verzug</strong> ist sowohl f&#252;r Gl&#228;ubiger, Schuldner als auch f&#252;r das t&#228;tige<a href="http://www.inkassounternehmen.de"> Inkassounternehmen</a> wie der Allgemeiner Debitoren- und Inkassodienst GmbH ein wichtiges Thema. <strong>Rechtsfolgen, Verzugszinsen  und Eintritt des Verzuges</strong> sind nur einige Fragen, die oftmals im Raum stehen.</p>
<p>Mit einer Leistung tritt f&#252;r einen Schuldner automatisch nach § 286 B&#252;rgerlichem Gesetzbuch (BGB) der <strong>Verzug</strong> ein, wenn ihm eine Mahnung zugestellt wurde. Somit stellt der <strong>Eintritt des Verzuges</strong> die bedeutendste Folge einer Mahnung dar. Voraussetzung f&#252;r den Eintritt des Verzuges ist die <strong>F&#228;lligkeit der Leistung</strong> und das weitere Nichtleisten des Schuldners aufgrund der Mahnung. Der Verzug tritt sp&#228;testens 30 Tage nach Rechnungszugang oder Zugang einer Zahlungsaufstellung bei Verzicht einer Mahnung ein. <span id="more-608"></span>Diese Formulierung weist f&#252;r alle Vertragsarten G&#252;ltigkeit auf, aus denen der Schuldner ein Entgelt zu leisten hat. Wenn der Schuldner gleichzeitig ein Verbraucher ist, gilt diese Regelung nur, wenn darauf durch den Auftraggeber innerhalb der Rechnung explizit hingewiesen wurde und der Schuldner somit von ihr Kenntnis erlangen konnte. Nach § 13 B&#252;rgerlichem Gesetzbuch kann ein Verbraucher jede nat&#252;rliche Person sein, der ein Rechtsgesch&#228;ft mit dem Hinblick auf eine bestimmte Zweckerreichung eingeht. Dieses Rechtsgesch&#228;ft darf weder in Bezug zu seiner gewerblichen noch seiner selbst&#228;ndigen beruflichen T&#228;tigkeit stehen. Ist der Schuldner kein Verbraucher, entf&#228;llt die oben genannte Hinweispflicht. Solange die Leistung des Schuldners aus einem Grund ausbleibt, den er nicht zu vertreten hat, tritt kein Verzug ein. W&#228;hrend des Verzuges haftet der Schuldner f&#252;r jegliche Fahrl&#228;ssigkeit sowie f&#252;r den Zufall mit der Ausnahme, wenn der Schaden auch bei rechtzeitiger Leistung an den Gl&#228;ubiger entstanden w&#228;re.</p>
<p>Der <strong>Verzug</strong> hat f&#252;r den Schuldner rechtliche Folgen und ist somit auch f&#252;r die Arbeit des <a href="http://www.inkassounternehmen.de">Inkassob&#252;ros</a> von Bedeutung. Kommt ein Schuldner in Verzug, kann der Gl&#228;ubiger den Ersatz des entstehenden <strong>Verz&#246;gerungs- oder Verzugsschadens</strong> und bei Geldschulden zus&#228;tzlich Verzugszinsen als Mindestschaden gegen&#252;ber dem Schuldner gelten machen. Der Verz&#246;gerungsschaden bezieht sich auf § 280 Abs. 1 und 2 BGB, wonach der Gl&#228;ubiger Ersatz f&#252;r den Schaden, der auf der Pflichtverletzung des Schuldners aus dem vorliegenden Schuldverh&#228;ltnis beruht, verlangen kann, wenn der Schuldner die Pflichtverletzung selbst zu verantworten hat bspw. bei der <strong>Nichtzahlung einer Rechnung</strong>. Hat der Schuldner die Pflichtverletzung nicht zu vertreten, kann er f&#252;r den Verzugsschaden nicht zur Verantwortung gezogen werden. Basis f&#252;r den Ersatz des Schadens ist der Verzug des Schuldners nach § 286 BGB. Unter einem<strong> Verz&#246;gerungsschaden</strong> werden diejenigen Kosten und Aufwendungen verstanden, die dem Gl&#228;ubiger durch den <strong>Forderungseinzug</strong> durch das Unternehmen selbst, den <a href="http://www.inkassounternehmen.de">Inkassodienst</a> oder einen Rechtsanwalt entstanden sind. Dar&#252;ber hinaus geh&#246;ren auch Zinsen, die nach der H&#246;he der Forderungssumme ermittelt werden, sowie Ermittlungs-, Mahn-, Fahrt-, Telefon- und Gerichtskosten dazu.</p>
<p><strong>Verzugszinsen</strong> sind immer dann zu ermitteln, wenn es sich bei der geschuldeten Leistung um eine Geldleistung handelt. Dann ist diese zu verzinsen. Der pauschale Zinssatz f&#252;r den Verz&#246;gerungs- bzw. Verzugsschaden liegt f&#252;r Verbraucher bei f&#252;nf und f&#252;r Nicht-Verbraucher, also f&#252;r Unternehmer nach § 14 BGB, bei acht Prozentpunkten zuz&#252;glich des aktuellen Basiszinssatzes der Europ&#228;ischen Zentralbank. Der <strong>Basiszinssatz</strong> wird jeweils zum 01. Januar sowie zum 01. Juli eines jeden Jahres angeglichen und betr&#228;gt aktuell 0,12%. F&#252;r die Berechnung des erh&#246;hten Zinssatzes von acht Prozentpunkten muss ein Schuldverh&#228;ltnis zwischen zwei Unternehmern nach § 14 BGB und eine Entgeltforderung vorliegen. Der Gl&#228;ubiger hat zudem die M&#246;glichkeit, aus anderen Rechtsgr&#252;nden einen h&#246;heren Zinssatz zu verlangen.<br />
<img class="alignnone size-full wp-image-607" src="http://www.awm24.de/blog/wp-content/uploads/head_adi_de.jpg" alt="Inkassounternehmen, Inkasso, Inkassodienst, Inkassob&#252;ro" /><br />
Der <strong>Allgemeiner Debitoren- und Inkassodienst GmbH</strong> ist ein auf Mengenforderungen spezialisiertes Inkassounternehmen. Mit modernem Forderungsmanagement k&#252;mmert er sich professionell um den Einzug offener Forderungen:</p>
<ul>
<li>Vorgerichtliches Mahnverfahren</li>
<li>Debitorenmanagement</li>
<li>Lastschrifteinzug</li>
<li>Gerichtliches Inkassoverfahren (Zwangsvollstreckung, Titulierung, Pf&#228;ndung)</li>
<li>&#220;berwachungsinkasso</li>
<li>Bonit&#228;tspr&#252;fung im eigenen Online-Bonit&#228;tsportal 24 Stunden verf&#252;gbar (Firmen- und Konsumentenausk&#252;nfte)</li>
</ul>
<p><strong>Der Allgemeiner Debitoren- und Inkassodienst GmbH</strong> bietet T&#220;V-gepr&#252;ftes Inkasso und effektives Forderungsmanagement schnell, sicher, transparent sowie kostenoptimiert aus einer Hand.</p>
<p>KONTAKTDATEN:<br />
Allgemeiner Debitoren- und Inkassodienst GmbH<br />
Anne Osterwald - Marketing &amp; PR - Tel: 0541-80018-48 presse@inkassounternehmen.de<br />
Vertrieb - Tel: 0541-80018-64<br />
Eduard-Pestel-Stra&#223;e 7<br />
49080 Osnabr&#252;ck<br />
www.inkassounternehmen.de</p>
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